Immobilien ABC von P - S
Prekarium (Bittleihe)
Unentgeltliche Überlassung einer Sache. Kann jederzeit widerrufen werden.
Provision
Entgelt für die Vermittlungs-Leistung eines Immobilienmaklers. Wird erst bei zustandekommen eines Rechtsgeschäftes fällig.
Punktation
Ein Vertragsentwurf, der alle wesentlichen Punkte eines möglichen Vertrages enthält. Unterschreiben beide Vertragsteile die Punktation, tritt ein Vertrag in Kraft.
Rangordnung
Der Eigentümer eines Grundstücks kann für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft im Grundbuch eine Rangordnung anmerken lassen. Die Rangordnung wird erst durch Gerichtsbeschluss wirksam, gilt höchstens ein Jahr und kann nicht verlängert werden.
Servitut (Dienstbarkeit)
Ein beschränktes Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/Der Eigentümer dieser Sache wird verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen.
Spekulationsgewinn
Wird eine private Liegenschaft innerhalb einer Frist von 10 Jahren verkauft, gilt die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis als Spekulationsgewinn und ist zu versteuern.
Superädifikat
Ein Bauwerk auf fremdem Grundstück, das etwa vom Mieter oder Pächter errichtet wird, und dessen Benutzung nicht auf Dauer bestimmt ist.
Unentgeltliche Überlassung einer Sache. Kann jederzeit widerrufen werden.
Provision
Entgelt für die Vermittlungs-Leistung eines Immobilienmaklers. Wird erst bei zustandekommen eines Rechtsgeschäftes fällig.
Punktation
Ein Vertragsentwurf, der alle wesentlichen Punkte eines möglichen Vertrages enthält. Unterschreiben beide Vertragsteile die Punktation, tritt ein Vertrag in Kraft.
Rangordnung
Der Eigentümer eines Grundstücks kann für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft im Grundbuch eine Rangordnung anmerken lassen. Die Rangordnung wird erst durch Gerichtsbeschluss wirksam, gilt höchstens ein Jahr und kann nicht verlängert werden.
Servitut (Dienstbarkeit)
Ein beschränktes Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/Der Eigentümer dieser Sache wird verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen.
Spekulationsgewinn
Wird eine private Liegenschaft innerhalb einer Frist von 10 Jahren verkauft, gilt die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis als Spekulationsgewinn und ist zu versteuern.
Superädifikat
Ein Bauwerk auf fremdem Grundstück, das etwa vom Mieter oder Pächter errichtet wird, und dessen Benutzung nicht auf Dauer bestimmt ist.
